DER ERSTE VOLLELEKTRISCHE MINI ACEMAN
Sind Sie bereit für das jüngste Mitglied in der MINI Familie, das Vielfalt mit elektrisierendem Gokart-Feeling vereint?
Dann steigen Sie ein in den ersten vollelektrischen MINI Aceman – der MINI für grenzenlose Freiheit. Mit Crossover-Proportionen und einer dennoch kompakten Silhouette bietet er fünf Plätze auf knapp über vier Metern und ist damit Ihr perfekter Begleiter für jeden Ausflug. Das Design mit klassischer MINI DNA zieht alle Blicke auf sich und integriert nahtlos innovative Hightech Features.
Dazu gehören beispielsweise serienmäßig das kreisrunde OLED-Display mit einem Durchmesser von 24 cm oder der Intelligent Personal Assistant, der Sie per Sprachkommando oder via Touchscreen auf all Ihren Fahrten unterstützt.
Lassen Sie sich von der idealen Mischung aus Vielseitigkeit, Agilität und Design überzeugen und vereinbaren Sie gleich eine Probefahrt bei uns.
MINI COMFORT LEASINGBEISPIEL*:
DER NEUE MINI Aceman E*.
36 mtl. Leasingraten à: | 329,00 EUR |
Leasingsonderzahlung | 2.411,04 EUR |
Laufleistung p. a.: | 10.000,00 km |
Laufzeit: | 36 Monate |
Gesamtbetrag: | 14.255,04 EUR |
Anschaffungspreis**: | 30.650,00 EUR |
** Ein unverbindliches Leasingbeispiel der BMW Bank GmbH, Lilienthalallee 26, 80939 München. Stand 10/2024. Alle Preise inkl. der gegebenenfalls gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung, für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Gültig bis 31.12.2024.
** Inkl. Überführungs- und Übergabekosten in Höhe von 950,00 € zzgl. Zulassung.
MINI Aceman E:
WLTP Energieverbrauch kombiniert: 14,7 kWh/100 km; WLTP CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km;
CO2-Klasse: A; WLTP Elektrische Reichweite: 309 km; Spitzenleistung: 135 kW (184 PS).
Abbildung zeigt Sonderausstattungen.
Offizielle Angaben zu Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermitelt und entsprechen der VO(EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung. Für seit 01.01.2021 neu typgeprüfte Fahrzeuge existieren die offiziellen Angaben nur noch nach WLTP. Zudem entfallen laut EU-Verordnung 2022/195 ab 01.01.2023 in den EG-Übereinstimmungsbeshceinigungen die NEFZ-Werte. Weitere Informationen finden Sie unter www.dat.de.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‘Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen’ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen, bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen, und unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.